Inklusionsbegleitung

Was ist das Ziel unserer Arbeit?

Unser Ziel ist es, Kinder mit besonderen Bedürfnissen in ihre sozialen Einrichtungen und ihr soziales Umfeld zu integrieren und damit Inklusion zu leben. Durch ihre Begleiter/-innen bekommen die Kinder und Jugendlichen, trotz gewisser Einschränkungen und spezieller Bedürfnisse, die Möglichkeit, sich an der Gestaltung ihrer Lebenswelt aktiv zu beteiligen und Einfluss darauf zu nehmen.

Inklusion bedeutet für uns und unsere Inklusionsbegleitungen:

Kinder mit Behinderung sollen darin unterstützt werden, sich mit Freude und so selbstständig wie möglich als Teil einer Gemeinschaft zu erfahren und ihr Entwicklungspotenzial zu entfalten. Zu einer guten Einbindung in die Gruppe oder Klasse gehört auch, dass die Begleitung, wenn sie gerade nicht nah am Kind sein muss, unterstützend in der Gruppe mitwirkt. Eine gelungene Inklusion setzt aber ebenso eine gute Anleitung und Einbeziehung der Inklusionsbegleitung durch die Pädagogen der Einrichtung voraus (Auszug aus unserem Leitfaden für die Inklusionsbegleitung).

Wie werden diese Ziele erreicht?

Die Auswahl der Mitarbeitenden für ein Kind ist für uns sehr wichtig und von oberster Priorität. Denn nur über eine gute Beziehung zwischen dem Kind und der Inklusionsbegleitung kann Entwicklung stattfinden. Die Aufgaben der Inklusionsbegleitung werden immer im engen Austausch und unter Beteiligung aller Entwicklungsbegleiter des Kindes festgelegt. 

Wem steht eine Inklusionsbegleitung zu?

Diese Form der Hilfe kann beantragt werden, wenn ein Kind ohne Unterstützung eine Kindertagesstätte oder eine Schule nicht adäquat besuchen kann und dafür einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen:

  •  seelische und / oder geistige Beeinträchtigung
  •  Behinderung im Autismus-Spektrum
  •  schwere Mehrfachbehinderung
  •  Behinderung mit starker Kommunikationsstörung
  •  starkes herausforderndes Verhalten
  •  starke Konzentrationsprobleme
  •  von Behinderung bedroht

Die Kosten für die Schul- und Kitabegleitung übernehmen in der Regel der LVR (Kita), das Kreis-Sozialamt (Schule) oder das Jugendamt. Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie eine Inklusionsbegleitung für Ihr Kind beantragen können.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf! 


Alltags-und Freizeitbegleitung

Mit viel Einfühlungsvermögen bieten wir unsere Hilfe in allen Bereichen des Alltags an – keine Pauschalpakete – Sie erhalten genau die Unterstützung, die Sie benötigen.

Die Aufgaben der Alltags- und Freizeitbegleitung sind immer an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst. Es können sowohl Termine zu Behörden, Therapiestunden oder Arztterminen begleitet werden als auch Aufgaben im Haushalt übernommen oder einfach gemeinsam die Freizeit gestaltet werden. Neben schönen Erlebnissen und kompetenter Begleitung, erfahren somit auch die Familienangehörigen eine deutliche Entlastung.

Was ist das Ziel unserer Arbeit?

Unser Ziel ist es, Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Alltag zu unterstützen, deren Angehörige zu entlasten sowie die Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur im Rhein-Sieg-Kreis. Durch die Alltags- und Freizeitbegleitung soll die Lebensqualität aller Familienangehörigen verbessert werden.

Inklusion bedeutet für uns und unsere Alltagsbegleitungen:

Menschen mit Behinderung sollen darin unterstützt werden, sich mit Freude und so selbstständig wie möglich als Teil einer Gemeinschaft zu erfahren und ihr Entwicklungspotenzial zu entfalten. Zu einer guten Einbindung in den Alltag gehört auch, dass die Begleitung, wenn sie gerade nicht nah an der zu begleitenden Person sein muss, unterstützend im Umfeld mitwirkt. Eine gelungene Inklusion setzt aber ebenso eine gute Kommunikation und Einbeziehung der Alltagsbegleitungen durch die zu begleitende Person voraus (Auszug aus unserem Leitfaden für die Alltagsbegleitung)

Wie werden diese Ziele erreicht?

Bei uns steht die Qualität, durch die Vermittlung einer passgenauen Alltagsbegleitung und Kontinuität, an erster Stelle. Nur durch langfristige Beziehungen kann eine partnerschaftliche Begleitung und Aktivierung erfolgen.

Wem steht eine Alltags- und Freizeitbegleitung zu?

  • Pflegebedürftige mit vorliegendem Pflegegrad 1 bis 5, einschließlich deren pflegender Angehöriger
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen über eine Bewilligung verschiedener Kostenträger
  • selbst zahlende Personen

Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie eine Alltags- und Freizeitbegleitung für sich oder einen Familienangehörigen beantragen können.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf! Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Heines .